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   OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2009 - 6 A 11113/08   

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https://dejure.org/2009,19255
OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2009 - 6 A 11113/08 (https://dejure.org/2009,19255)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.04.2009 - 6 A 11113/08 (https://dejure.org/2009,19255)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. April 2009 - 6 A 11113/08 (https://dejure.org/2009,19255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einmaligen Beiträgen für die Abwasserbeseitigung sowie für die Wasserversorgung; Möglichkeit zum (Teil-)Widerruf begünstigender Beitragsbescheide nach § 131 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Abgabenordnung (AO); Nacherhebung ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.2004 - 6 A 10430/04

    Zulässigkeit der Nacherhebung von Beiträgen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2009 - 6 A 11113/08
    Das grundsätzlich bestehende beitragsrechtliche Verbot der Nacherhebung beruht darauf, dass die abstrakte Beitragspflicht für ein Grundstück bezogen auf eine bestimmte Herstellungs- oder Ausbaumaßnahme nur einmal, also zu einem bestimmten Zeitpunkt und in einer bestimmten Höhe, entstehen und nur in diesem Umfang festgesetzt werden kann (sog. Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung, vgl. OVG R-P, 6 A 10430/04.OVG, ESOVGRP).

    Weder war der Beitragsbescheid vom 24. Februar 1989 hinsichtlich des Grundstücks Parzelle ... (Erstveranlagung) im Sinne des §§ 172 Abs. 1, 164, 165 AO als vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen worden, noch lagen die engen Voraussetzungen vor, unten denen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG 1996 i.V.m. §§ 172 bis 177 AO eine Nacherhebung von Beiträgen zugelassen war (vgl. OVG R-P, 6 A 286/80, AS 17, 223 ; OVG R-P, 6 B 10837/91.OVG, KStZ 1992, 177, ESOVGRP; OVG R-P, 6 C 11693/02.OVG; 6 A 10430/04.OVG, ESOVGRP).

    Dies bedeutet, dass die Beitragserhebung im Rahmen der Vorschriften des Kommunalabgabenrechts erfolgt und dabei gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG 2006 i.V.m. §§ 130, 131 AO Ermessen auszuüben ist (vgl. auch OVG R-P, 6 A 10430/04.OVG, ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2006 - 6 A 10724/06

    Entwässerungsbeitrag; Umlegungsverfahren; Entstehen der Beitragspflicht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2009 - 6 A 11113/08
    Da im Beitragsrecht - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - der grundbuchrechtliche Grundstücksbegriff maßgeblich ist (vgl. OVG R-P, 6 A 10724/06.OVG, AS 33, 327, KStZ 2006, 239, ESOVGRP), handelt es sich bei der streitgegenständlichen Heranziehung des Klägers um eine Nacherhebung.

    Dass allein durch den Neuzuschnitt und die Umbenennung von Grundstücken im Umlegungsverfahren Beitragspflichten nicht (erneut) entstehen, weil einmal entstandene Beiträge auch nach einer Umlegung dem Teil der Erdoberfläche verhaftet bleiben, für den die Beitragspflicht sich konkretisiert hat, ist vom Senat bereits entschieden worden (6 A 10724/06.OVG, AS 33, 327, KStZ 2006, 239, ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.1998 - 12 A 10314/98

    Kommunalabgabe; Abgabensatzung; Grundstücksbezogene Nachveranlagung; Prinzip der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2009 - 6 A 11113/08
    Erfolgt eine Heranziehung, ist damit der mit der Herstellung oder dem Ausbau der Einrichtung verbundene Vorteil abgegolten (OVG R-P, 12 B 42/85, KStZ 1986, 16; OVG R-P, 12 A 10314/98.OVG, DVBl. 1998, 1237, ESOVGRP).

    Dementsprechend hat der früher für das leitungsgebundene Abgabenrecht zuständige 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts bereits entschieden, dass es unter Geltung des KAG 1996 keine gesetzliche Grundlage für die Schaffung eines beitragsbegründenden Tatbestands in einer kommunalen Abgabensatzung gibt, der in Anlehnung an § 18 Abs. 5 Satz 2 KAG 1986 die grundstücksbezogene Nachveranlagung wegen tatsächlicher oder rechtlicher Erhöhung der baulichen Nutzungsmöglichkeiten gestatten soll (OVG R-P, 12 A 10314/98.OVG, DVBl 1998, 1237, ESOVGRP).

  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98

    Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2009 - 6 A 11113/08
    Denn diese Regelung gestattet nicht, das Ermessen erstmals auszuüben oder die Gründe einer Ermessensausübung (gänzlich oder inhaltlich) auszuwechseln (vgl. BVerwG, 6 B 133/98, NJW 1999, 2912).
  • BFH, 28.10.1999 - I R 35/98

    Non-profit-corporation - USA - Gewinnerzielung - Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2009 - 6 A 11113/08
    War der Ermessensspielraum mithin nicht auf Null geschrumpft, sind die angefochtenen Bescheide schon deshalb fehlerhaft, weil nicht wenigstens der Widerspruchsbescheid als Ermessensentscheidung getroffen wurde (vgl. BFH, I R 35/98, juris; OVG M-V, 2 L 218/06, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2009 - 2 L 218/06

    Widerruf einer Subventionsbewilligung: Anforderung an die Begründung einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2009 - 6 A 11113/08
    War der Ermessensspielraum mithin nicht auf Null geschrumpft, sind die angefochtenen Bescheide schon deshalb fehlerhaft, weil nicht wenigstens der Widerspruchsbescheid als Ermessensentscheidung getroffen wurde (vgl. BFH, I R 35/98, juris; OVG M-V, 2 L 218/06, juris).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2009 - 6 A 11113/08
    Von einer solchen Verengung des Ermessensspielraums, wie sie beispielsweise im Zusammenhang mit der Änderung von Subventionsgewährungen wegen der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (vgl. BVerwG, 3 C 22.02, NVwZ-RR 2004, 413, juris; BVerwG, 3 C 22.96, BVerwGE 105, 55 [57 f.]) regelmäßig vorliegt, kann hier jedoch nicht gesprochen werden.
  • BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02

    Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2009 - 6 A 11113/08
    Von einer solchen Verengung des Ermessensspielraums, wie sie beispielsweise im Zusammenhang mit der Änderung von Subventionsgewährungen wegen der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (vgl. BVerwG, 3 C 22.02, NVwZ-RR 2004, 413, juris; BVerwG, 3 C 22.96, BVerwGE 105, 55 [57 f.]) regelmäßig vorliegt, kann hier jedoch nicht gesprochen werden.
  • BFH, 09.12.2008 - VII R 43/07

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - Änderung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2009 - 6 A 11113/08
    Der Begriff Tatsache in § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO bezeichnet nicht nur im umgangssprachlichen Sinne etwas rein Tatsächliches, sondern auch die abgabenrechtliche Beurteilung eines Sachverhalts (BFH, VII R 43/07, juris).
  • BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03

    Stromsteuerliche Behandlung des Mineralöltransports in Rohrfernleitungen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2009 - 6 A 11113/08
    Dies ist regelmäßig schon dann der Fall, wenn bei einem Festhalten an der früheren Entscheidung der Begünstigte gegenüber anderen Abgabenpflichtigen bevorzugt würde; denn es besteht ein öffentliches Interesse an der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung (vgl. BFH, VII R 41/03, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.1991 - 6 B 10837/91
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2000 - 12 A 10494/00
  • VGH Bayern, 23.07.1998 - 6 B 94.2489
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.1982 - 6 A 286/80
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.1985 - 12 B 42/85
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2017 - 6 A 11831/16

    Zeitliche Grenze der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen

    Eine Gefährdung des öffentlichen Interesses in diesem Sinn liegt regelmäßig schon dann vor, wenn bei einem Festhalten an der früheren Entscheidung der Begünstigte gegenüber anderen Abgabenpflichtigen bevorzugt würde (OVG RP, Urteil vom 28. April 2009 - 6 A 11113/08.OVG -, AS 37, 254); denn es besteht ein öffentliches Interesse an der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung (vgl. BFH, Urteil vom 30. November 2004 - VII R 41/03 -, BFHE 208, 361).
  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Es tritt folglich genau der Zustand ein, der im Recht der leitungsgebundenen Abgaben anerkannt ist, nämlich dass eine Anlage ihre Selbstständigkeit verliert, wenn sie in einem neuen System aufgeht, das nach Lage, räumlicher Ausdehnung und Leistungskapazität mit der bisherigen Anlage nicht mehr vergleichbar ist (vgl. die Zusammenfassung der Rechtsprechung im Urteil des OVG RP vom 28.04.2009 - 6 A 11113/08.OVG -, AS 37, 254).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13

    Zustellung des Ausbaubeitragsbescheids an Zustellungsbevollmächtigten - Begriff

    Ist dies - wie hier - aus topografischen bzw. wasserrechtlichen Gründen jedoch auf Dauer ausgeschlossen, kommt eine Halbteilung des Aufwands nicht in Frage, weil die Gemeinde sonst eine Hälfte ihrer Aufwendungen dauerhaft selbst tragen müsste und damit gegen die Beitragserhebungspflicht verstoßen könnte (vgl. OVG RP, 6 A 11113/08.OVG, AS 37, 254, esovgrp, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 6 A 10475/11

    Widerruf eines früheren Beitragsbescheides gegenüber gegenwärtigen

    Jedoch war die Beklagte nach den Feststellungen des erkennenden Senats in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Urteil vom 28. April 2009 - 6 A 11113/08.OVG - nach Inkrafttreten des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 12. Dezember 2006 (GVBl. S. 401) berechtigt, diese Bescheide gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 KAG i.V.m. § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Abgabenordnung - AO - hinsichtlich der jenseits der Tiefenbegrenzung gelegenen Grundstücksflächen teilweise zu widerrufen und eine Neuveranlagung dieser Flächen im Sinne einer erstmaligen Beitragserhebung vorzunehmen.
  • VG Neustadt, 23.05.2012 - 1 K 1041/11

    Ausbaubeitragsrecht; Grundstücksbegriff; Eigentümermehrheit

    Denn das Kommunalabgabengesetz knüpft bei der Frage der Beitragspflicht an das grundbuchrechtliche Grundstück an (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. November 2010 - 6 A 10765/10.OVG - und Urteil vom 28. April 2009 - 6 A 11113/08. OVG -).
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